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16.12.2020 Aktualisierung der Corona-Verordnungen des Landes Hessen:

Zu Ihrer aktuellen Information teilen wir Ihnen heute mit, dass das Land Hessen die neue, 23. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. Dezember 2020, vorab als Lesefassung veröffentlicht hat.

Demnach gilt vom 16. Dezember bis (zunächst) 10. Januar 2021 in Hessen ein „harter Lockdown“.
Für Handwerksbetriebe gilt während dieser Zeit:
Für alle Handwerksbetriebe gilt: Die konkrete Beurteilung vor Ort obliegt den Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden. Deren Entscheidungen ist Folge zu leisten.

Demnach dürfen Dachdeckerbetriebe ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägig bekannten "Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung" wie bisher fortsetzen.

Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressenmitteilung des Landes Hessen sowie in der ab 16. Dezember 2020 geltenden Lesefassung der "Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung", zu finden.

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